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Gesund am Arbeitsplatz

Der Fachbereich Arbeitsmedizin befasst sich mit den Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit am Arbeitsplatz und soll die langfristige Leistungsfähigkeit und somit die Gesundheit Ihrer Beschäftigten erhalten und fördern.

Unsere Betriebsärzte beraten Sie und Ihre Arbeitnehmer qualifiziert und verfügen über ein breites und branchenübergreifendes Wissen.  Regelmäßige Betriebsbegehungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung gewährleisten die Analyse des Arbeitsplatzumfeldes und der Arbeitsbedingungen. Ferner nehmen Betriebsärzte Stellung zu Gefährdungen und empfehlen individuelle Schutzmaßnahmen. Weitere Aufgaben ergeben sich aus § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).

In der DGUV Vorschrift 2 ist geregelt, in welchem Umfang der Arbeitgeber einen Betriebsarzt beauftragen muss. Bei der Ermittlung der Einsatzzeit unterstützen wir Sie gerne.

Unsere Leistungen:

Ihre Vorteile auf einen Blick: