
Datenschutz
Dienstleistungen
Umgang mit personbezogenen Daten
Unternehmen, Behörden und Institutionen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen sind durch die Datenschutzgrund-Grundverordnung sowie das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Ferner kann die Pflicht einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, auch für Unternehmen gelten, die weniger als 20 Beschäftigte haben, deren Kerntätigkeit jedoch in der risikobehafteten Datenverarbeitungen liegt – z.B. die umfangreiche Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Als Datenschutzbeauftragter darf intern oder extern nur eine Person benannt werden, die die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Pflichten nötige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Da interne Datenschutzbeauftragte einen besonderen Schutz genießen, ist es für viele Unternehmen sinnvoller, auf einen externen Datenschutzbeauftragten zurückzugreifen, der darüber hinaus von dem Expertenteam des Dienstleisters unterstützt wird.
Unsere Leistungen:
- Stellung von externen Datenschutzbeauftragten gem. DSGVO
- Begehungs- und Beratungstermine vor Ort zur Ermittlung des Ist-Zustandes
- Online-Beratungen und -schulungen
- Ermittlung und Feststellung von Handlungs- und Maßnahmenplänen
- Mitarbeiterschulungen zum Thema Datenschutz
- Unterstützung bei der Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Unterstützung bei der Erstellung der Verfahrensverzeichnissen
- Unterstützung bei Datenschutzvorfällen
- Abstimmung mit Behörden und kontrollierenden Instanzen
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
- Spezialisierung nur auf Datenschutz
- Unterstützung durch ein Datenschutz-Expertenteam
- Kalkulierbare und messbare Kosten durch feste Jahresbudgets
- Keine zusätzlichen Kosten durch regelmäßige Aus- und Weiterbildungen
- Vermeidung von Risiken (z. B. Schadensersatz, Bußgeld)
- Vermeidung von innerbetrieblichen Interessenkonflikten