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Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungen im Sinne des Arbeitsschutzes sind von dem Begriff Gefahren zu unterscheiden. Der Arbeitsschutz versteht unter einer Gefahr eine Entwicklung, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens und der Wahrscheinlichkeit des Eintretens zu Schäden oder Unfällen führen kann.

Der Arbeitgeber muss grundsätzlich vor dem Beginn von Arbeiten sowie in regelmäßigen Abständen die Arbeitsbedingungen bewerten und durch technische und organisatorische Maßnahmen die festgestellten Gefährdungen verringern oder ausschließen. Er soll sich dabei von Experten wie Fachkräften für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte und Betriebsärzten unterstützen lassen.

Welche Gefährdungen gibt es?

Gemäß § 5 ArbSchG ist der Umfang der möglichen Gefährdungen weit gefasst. Gefährdungen können sich insbesondere durch:

bei der Arbeit ergeben.

Unsere Leistungen: