
psychischer Belastung
Gesetzliche Verpflichtung
In der Gefährdungsbeurteilung müssen psychomentale Belastungen am Arbeitsplatz nach dem Arbeitsschutzgesetz berücksichtigt werden. Dabei werden in der Gefährdungsbeurteilung keine individuelle psychischen Befindlichkeiten und psychopathologischen Befindlichkeiten von Beschäftigten berücksichtigt, vielmehr geht es um die psychomentalen Belastungen, die von den betrieblichen Arbeitsprozessen und der Arbeitsumgebung ausgehen. Das Ziel der Analyse der psychischen Gefährdungen ist es, die Arbeitsbedingungen dauerhaft arbeitnehmergerecht so zu gestalten, dass langfristig die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und somit auch des Betriebes gesichert wird.
Das verstärkte Auftreten negativer Beanspruchungen im Berufsleben lässt sich unter anderem auf immer größer werdenden Druck durch steigende Qualifikationsansprüche und einen schnelllebigen Arbeitsalltag zurückführen.
Das kann zu:
- einem hohen Krankenstand
- einer hohen Fluktuation
- einem schlechten Betriebsklima sowie Mobbing und Konflikten führen.
Wie unterstützen wir Sie?
Unsere Analyse erfolgt mittels schriftlichen Mitarbeiterbefragungen, moderierten Team-Workshops oder in Form von Beobachtungsinterviews. Erfahrene Arbeitspsychologen unterstützen und begleiten Sie bei diesem Prozess. Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam individuelle, an die spezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens angepasste Maßnahmen festzulegen.