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Verkehrsmedizin ‒ sicher durch den Straßenverkehr

Als Teilgebiet der Humanmedizin beschäftigt sich die Verkehrsmedizin mit Erkrankungen und Behinderungen,  die die Fahrtauglichkeit eines Menschen beeinträchtigen. Die Fahrerlaubnisverordnung sowie andere Rechtsvorschriften verlangen zudem verkehrsmedizinische Untersuchungen, um die sichere und verantwortungsbewusste Teilnahme am Straßenverkehr zu gewährleisten.

Unsere Leistungen

Gemäß Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf deren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

Brandschutzversicherungen schließen beispielsweise die Haftung aus, wenn Betriebsstätten ganz oder teilweise durch von nicht geprüften Elektrogeräten verursachte Brände zerstört werden. Demzufolge stellen defekte elektrische Geräte ein nicht unerhebliches Brand- und unfallrisiko dar, das zu existenzgefährdenden wirtschaftlichen Schäden führen kann.

Gleiches gilt für Personenschäden. Berufsgenossenschaften verweigern Zahlungen, wenn Personen durch ungeprüfte Geräte verletzt werden oder gar zu Tode kommen. Die regelmäßige Prüfung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen gibt Ihrem Unternehmen somit Rechtssicherheit und schützt Ihre Mitarbeiter.

Elektrische Betriebsmittel unterscheiden sich in ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebracht oder nur schwer bewegbar und besitzen keine Tragevorrichtung. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel hingegen können während ihres Einsatzes bewegt oder leicht transportiert werden, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.

Elektrischen Anlagen werden zwischen stationären und nichtstationären elektrische Anlagen unterschieden. Stationäre Anlagen sind Elektroanlagen, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind z. B. Elektroinstallationen in Gebäuden. Nichtstationäre Anlagen sind Elektroanlagen, die nach Gebrauch abgebaut und an einem neuen Einsatzort wieder aufgebaut werden können.

Reisemedizin ‒ gesund und sicher Reisen

Berufliche und private Auslandsreisen gehören heute zum Alltag Ihrer Beschäftigten. In Deutschland tätige Unternehmen entsenden Ihre Mitarbeiter in die entlegensten Gebiete der Welt. Daraus können sich für Arbeitgeber entsprechende Pflichtvorsorgen ergeben. Diese sind vor einer beruflichen Tätigkeit in Ländern mit besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen, unabhängig von der Dauer des Arbeitsaufenthaltes, zu veranlassen.

Auch für Privatreisende empfiehlt sich die ärztliche Beratung, Untersuchung oder Impfung.

Mittlerweile hat sich die Reisemedizin zu einem eigenständigen Gebiet entwickelt, das qualifizierte Beratung, Informationen über Reiseländer, Untersuchungen und Vorsorge vor und nach Tropenaufenthalt sowie impfärztliche Tätigkeiten vereinigt.

Unsere Leistungen

Alle Leistungen können in unseren arbeitsmedizinischen Zentren durchgeführt werden.

Verantwortungsvoller Umgang mit Gefahrstoffen

Sorgen Sie mit einem präventiven und professionellen Gefahrstoffmanagement dafür, dass Gefahren für Mensch und Umwelt durch diese Stoffe erst gar nicht entstehen. So schützen Sie nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern bewahren Ihr Unternehmen vor Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen.

Ferner reduzieren Sie mit einem nachhaltigen Umgang mit Gefahrstoffen die Entsorgungskosten für Ihr Unternehmen und leisten einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. Den verantwortungsvollen Umgang mit Gefahrstoffen erkennen auch Sachversicherer an.

Beim innerbetrieblichen Umgang  mit Gefahrstoffen ergeben sich u. a. folgende Pflichten für Ihr Unternehmen:

Unsere Leistungen:

Spielplatzgeräte unterliegen hohen Sicherheitsanforderungen, um spielende Kinder vor Unfällen durch mangelhafte Anlagen zu schützen. Mängel an Spielgeräten werden häufig durch Witterungseinflüsse oder Korrosion, Vandalismus und Abnutzung hervorgerufen und steigern das Verletzungsrisiko. Um Gefahrenquellen auf Spielplätzen rechtzeitig zu erkennen, müssen Spielgeräte regelmäßig durch qualifizierte Sachverständige geprüft und inspiziert werden.

Die gesetzliche Verpflichtung für Träger von Spiel- und Bolzplätzen zur regelmäßigen Prüfung von Spiel- und Bolzplätzen ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs. 2 BGB). Demnach hat der Spielplatzbetreiber dafür zu sorgen, dass der Zustand des Spielplatzes und den damit verbundenen Spielgeräten u. a. der DIN EN 1176 entspricht. Darüber hinaus gilt für die Planung und den Betrieb eines Spielplatzes die DIN 18034. Träger von Schulen oder Kindergärten unterliegen zudem den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften sowie Informationen und Richtlinien der Unfallkassen.

Unsere Leistungen:

Der Arbeitgeber hat nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV §4, Absatz 4) bzw. Arbeitsstättenregel (ASR A2.3)  Flucht- und Rettungspläne dann auszuhängen, wenn die Lage und Ausdehnung sowie die Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erforderlich machen.

Was heißt das nun konkret?

Betroffen sind Gebäude in denen

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung dieser Pläne.

Zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen empfehlen wir folgende Vorgehensweise: Die Preisermittlung erfolgt für jedes einzelne Projekt individuell nach Aufwand. Entscheidend sind hierbei die Qualität der zu Grunde liegenden Planvorlagen, die Komplexität des jeweiligen Gebäudes sowie die Anzahl der zu erstellenden Pläne. Idealerweise liegen die benötigten Grundrisse in Dateiform (z.B. pdf, dwg, dxf, jpg) vor. Nach Begutachtung der Planvorlagen erfolgt die Angebotserstellung.

Reduzieren Sie die Gefahr einer Explosion

In einem Explosionsschutzdokument weist der Unternehmer Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische besonders aus.

Stellt ein Anlagenbetreiber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung fest, dass eine explosionsartige Atmosphäre entstehen kann, hat dieser für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes zu sorgen. Explosionsfähige Atmosphären sind dann gegeben, wenn eine bedrohliche Menge explosionsfähiger Stoffe vorhanden ist und somit besondere Schutzmaßnahmen für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Gesundheit von Menschen und Sachwerten geboten ist. Ein Explosionsschutzdokument ist stets auf den aktuellen Stand zu halten und muss bereits vor der Arbeitsaufnahme erstellt worden sein. Ferner folgt daraus, dass auch bei kleinen Veränderungen sowie Erweiterungen oder Umgestaltungen der Anlagen und Arbeitsprozesse die Überarbeitung des vorhandenen Explosionsschutzdokuments notwendig ist.

In folgenden Bereichen ist das Risiko einer Explosion immer gegenwärtig:

Unsere Leistungen

Speziell qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen in Ihrem Betrieb eine tiefgehende Gefährdungsbeurteilung durch und unterstützen Sie umfassend bei der Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes.

Durch professionelles Evakuierungsmanagement Katastrophen vermeiden

Die erfolgreiche Evakuierung bzw. Räumung eines Gebäudes verlangt die detaillierte Planung und die Implementierung effektiver organisatorischer Maßnahmen unter Berücksichtigung der relevanten Rechtsvorschriften.

Räumung

Die Räumung ist eine vorsorgliche Maßnahme, um Menschen schnellstmöglich aus einem akut gefährdeten Bereich in Sicherheit zu bringen. Die Gefährdung bei einer Räumung ist absehbar, das Ausmaß des Schadens jedoch begrenzt. Gefährdete Personen werden aus einem Gebäude zu im Vorfeld festgelegten Flucht- und Rettungswegen zu sicheren Sammelstellen geleitet.

Evakuierung

Die Evakuierung ist eine übergeordnete Entscheidung, die das längerfristige Verbringen von Menschen aus einem gefährdeten oder zerstörten Bereich in einen sicheren Bereich mit notwendigen Versorgungsmöglichkeiten beinhaltet. Die kurzfristige Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeiten ist nicht möglich.

Notfall- & Krisenmanagement

Einen systematischen Umgang mit Krisensituationen umfasst das Krisen- und Notfallmanagement. Es werden Strategien zur Bewältigung einer Krise sowie die Einleitung und Verfolgung von Gegenmaßnahmen entwickelt. Ferner soll durch geeignete Maßnahmen Krisen vorgebeugt werden.

Zentraler Bestandteil eines jeden Krisen- und Notfallmanagements sind Ihre Beschäftigten. Diese sollten wissen, wie man sich in einer Gefahrensituation verhält, welche Sofortmaßnahmen zu treffen sind und wo sich die Fluchtwege und Sammelstellen befinden.

Unsere Leistungen: